Was ist ein CSC
Allgemeine Infos zu Vereinen
Non-e.V. und e.V. sind beide Vereine, es wird unterschieden in eingetragene Vereine (e.V.) und eben nicht solche Vereine. Große Beispiele sind Caritas und der ADAC mit diversen Untergruppen und 100.000den Mitgliedern. Ein Verein bleibt ein Verein, da ist die Größe kein Maßstab.
Für den Anfang reicht ein non-e.V. als ein Verein nach dt. Vereinsrecht. Dieser Verein wird mit mind. 2 Menschen gegründet und sollte diverse Standards erfüllen, um als Verein zu gelten. Um ein paar Beispiele zu nennen, es werden Wahlen abgehalten, eine Satzung und ein Protokoll benötigt. Ein:e Notar:in wird nur für den Registereintrag (also für den „e.V.“-Status) benötigt.
Die Satzung ist der Kern des Vereins, darin stehen Name, Sitz, Ziele, Posten, Wahlablauf, grob gesagt, die Rechte & Pflichten der Mitglieder und des Vorstandes. Eine Vorlage sollte immer zur eigenen Satzung herhalten, sodass man die wichtigsten juristischen Punkte einfach abdecken kann. Eine genaue Kontrolle und Feintuning bleibt deswegen nicht aus!
Unser Vereinsrecht kann man überall nachlesen. Es müssen sich zwei Leute für den Verein (non-e.V.) finden, auf eine Satzung einigen, Wahlen zum Vorstand abhalten, ein Protokoll abzeichnen. Das war es schon. Die Schwierigkeit liegt in der Satzung, man will ja juristisch sicher sein und später einen Registereintrag für den e.V. möglichn machen. Gewählt wird ein:e 1. Vorsitzende:r (1. VoSi) und 2. Vorsitzende:r (2. VoSi) plus Schatzmeister:in. Pflicht ist nur ein Vorstand, empfehlenswert sind natürlich mehr Schultern, die das Vorhaben stützen.
Je nach Stadt und Bundesland gibt es da leichte Kostenunterschiede, für den Registereintrag (e.V.) . Es wird ein:e Notar:in benötigt, ca. 30€ zzgl. MwSt (= 35,70€). Eine Stunde sollte reichen, um die Papiere zu beglaubigen. Die beglaubigte Satzung geht dann ans Amtsgericht, um einen Vereinseintrag im Register anzulegen. Auch dieser Verwaltungsakt kostet Geld, 75€ bei Ersteintrag.
Der Registereintrag erfordert natürlich bestimmte Vorgaben, die in der Satzung stehen müssen. Insgesamt kostet der e.V. ca. 110,70€, außer es gibt Probleme mit den Richtlinien und man muss die Änderungen erneut einreichen.
Zu den Vorgaben eines eingetragenen Vereins gehört ein Vorstand, bestehend aus mindestens eine:r, besser aus 3 Personen: 1. VoSi, Stellvertreter:in, Finanzverwaltung. Die Aufgaben der Posten werden in der Satzung klar definiert. Wann ist wer für was zuständig oder verpflichtet ist, muss sich in der Satzung wiederfinden.
CSC – Nur Ein Verein
Ein Cannabis Social Club (CSC) ist rechtlich gesehen nur ein Verein. Es reichen also zwei Menschen, die eine Satzung ausarbeiten und den Stein ins Rollen bringen. Einen Registereintrag kann man später erledigen, wenn die Strukturen vorhanden sind. Es sollte auf jeden Fall eines der Vereinsziele sein, damit die Mitglieder besser juristisch gesichert werden, wie bei jedem großen Verein eben.
Der Unterschied zu einem Gärtnerverein ist relativ gering, dennoch gibt es natürlich entscheidende Unterschiede zwischen den Vereinskonstrukten. Diese findet man in der Satzung, meistens öffentlich auf der Webseite zum Nachlesen.